Jetzt Mitglied beim Drogistenverband werden!
Nicht «bloss» Drogerie-Betriebe können Mitglied des Drogistenverbandes sein, sondern auch Einzelpersonen. Werden Sie jetzt Mitglied des SDV!
«Einmal Drogist, immer Drogist», pflegt Jürg Stahl, der Zentralpräsident des SDV zu sagen. Auch wenn Sie nicht (mehr) eine Drogerie führen oder besitzen, sondern einen anderen beruflichen Weg eingeschlagen haben: Die Verbundenheit mit der Branche bleibt. Dank einer Personenmitgliedschaft beim Drogistenverband bleiben sie mit Ihren Berufskolleginnen und Kollegen in Kontakt, bekommen mit, was in der Branche läuft und können teilweise sogar mitbestimmen.
Wer kann Personenmitglied werden?
Voraussetzung ist, dass Sie über einen Abschluss als Drogistin/Drogist HF oder als eidg. dipl. Drogist verfügen.
Welche Leistungen bietet der SDV Personenmitgliedern?
Sie erhalten gratis eine GLN-Nummer
Sie erhalten kostenlos den wöchentlichen elektronischen Newsletter d-mail
Sie erhalten kostenlos zehn Mal jährlich das Fachmagazin Wirkstoff
Sie erfüllen als Personenmitglied die Kriterien für die Aufnahme in die Ausgleichskasse AK 105 und die Pensionskasse des SDV
Sie werden zu Generalversammlungen eingeladen und haben dort entsprechend den Statuten auch ein Stimmrecht
Wie viel kostet die Personenmitgliedschaft?
Die Personenmitgliedschaft kostet Sie pro Kalenderjahr CHF 250.00. Falls Sie unter dem Jahr beitreten, stellt Ihnen der Drogistenverband Ihre Mitgliedschaft pro rata in Rechnung.
Überzeugt von Sinn und Nutzen einer Personenmitgliedschaft? Wenn ja: Füllen Sie bitte das Formular unten aus – die mit einem Stern * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.