Der SDV ist mehr als die Summe seiner Mitglieder

Der Schweizerische Drogistenverband kennt gemäss seinen Statuten drei Mitgliederkategorien:

  • Aktivmitglieder (Firmen- oder Personenmitglieder)

  • Passivmitglieder

  • Ehrenmitglieder

Aktivmitglieder

a) Firmenmitglieder

Betriebe (natürliche oder juristische Person) mit Sitz in der Schweiz können Firmenmitglied des SDV werden, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • sie verfügen über eine gültige Bewilligung für den Detailhandel mit Arzneimittel gemäss Artikel 30 des Heilmittelgesetzes,

  • sie respektiert die berufs- und standespolitischen Grundsätze und Richtlinien des Verbandes,

  • sie sind Aktivmitglied einer Sektion,

  • sie entsprechen in Bezug auf das Erscheinungsbild, das Sortiment und die Qualitätsanforderungen den der von der Delegiertenversammlung definierten Standards.

Firmenmitglieder haben an der Generalversammlung zwei Stimmrechte, die in der Regel vom Inhaber der Betriebsbewilligung des jeweiligen Betriebs wahrgenommen werden. Ist dieser nicht identisch mit dem Eigentümer, hat der Eigentümmer die Möglichkeit je eines der beiden Stimmrechte aller SDV-Mitgliedbetriebe in seinem Besitz selbst zu beanspruchen und an der GV zu vertreten.

Beitrittsgesuche (das entsprechende Formular steht rechts zum Herunterladen bereit) haben schriftlich an die Geschäftsstelle zu erfolgen. Der Zentralvorstand entscheidet zusammen mit der Sektion über die Aufnahme.

b) Personenmitglieder

In der Schweiz wohnhafte Personen, die über ein Diplom als eidg. dipl. Drogist oder dipl. Drogist HF verfügen oder sich für die Leitung einer Drogerie nach kantonalem Recht verantwortlich zeichnen und die berufs- und standespolitischen Grundsätze und Richtlinien des Verbandes respektieren können in dieser Kategorie SDV-Mitglied werden. Sie haben an der Generalversammlung ein Stimmrecht. Weitere Informationen und das Anmeldeformular für eine Personenmitgliedschaft finden sich HIER.

Passivmitglieder
Wer nicht Aktivmitglied werden kann aber dem Verband als Person, Firma oder Organisation nahe steht kann Passivmitglied werden. Aufnahmegesuche sind an den Zentralvorstand zu richten.

Ehrenmitglieder
Die Delegiertenversammlung kann Personen, die sich um den Verband verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern benennen. Diese sind – sofern sie nicht gleichzeitig Firmen- und/oder Personenmitglieder sind – vom Verbandsbeitrag befreit und besitzen die Rechte der Personenmitglieder.