Generalversammlung

Oberstes Organ des Schweizerischen Drogistenverbandes ist die Versammlung aller Mitglieder. Die Generalversammlung ist insbesondere für Statutenänderungen zuständig und wird auch bei grossen, für die Gesamtbranche entscheidenden Anlässen einberufen.

Entscheidungen der Generalversammlung können auch durch einen Zirkularentscheid gefällt werden.

Auf der rechten Seite stehen Ihnen die Protokolle der Generalversammlungen 2006 und 2010 zum Download zur Verfügung. Das Protokoll und die Unterlagen der Generalversammlung 2014 finden sie unter dem separaten Link.