Werbung für Arzneimittel, Medizinprodukte, Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika
Werbung im Gesundheitsbereich ist ein Minenfeld: Ist ein Gutschein für einen Rabatt beim Kauf eines Arzneimittels zulässig? Darf bei der Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel auf eine Krankheit hingewiesen werden? Kann ein Kosmetikprodukt Wunden desinfizieren? Fragen, die nicht immer einfach zu beantworten sind.
In Zusammenarbeit mit der auf Pharmarecht spezialisierten Berner Kanzlei Pharmalex hat der Drogistenverband deshalb einen praktischen Überblick über die gesetzlichen Regelungen zusammengestellt. Die Broschüre finden Sie rechts zum kostenlosen Download.